Promotion |
Wer eine wirtschaftswissenschaftliche Diplomprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit einem Prädikatsexamen (= Gesamtnote "gut") abgeschlossen hat, kann bei einem Professor oder Privatdozenten der Fakultät eine Dissertation übernehmen und sich nach Fertigstellung dieser Arbeit der mündlichen Doktorprüfung (Rigorosum) unterziehen.
Auf Antrag, der von einem Mitglied des Promotionsausschusses unterstützt werden muß, kann die Zulassung zur Promotion auch bei einer Gesamtnote "befriedigend" in der Diplomprüfung erfolgen, wenn die Diplomarbeit mindestens mit der Note "gut" bewertet wurde. Besondere Regelungen gelten für Interessenten mit ausländischen Abschlüssen sowie für besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen.
Näheres siehe Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 23. Mai 1996.
Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit der Promotion: Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät .
w04info@www.uni-tuebingen.de(w04info@www.uni-tuebingen.de) - Stand: 30.07.97